Coronabedingte Stornierung -
Welche Rechte hat der Mieter?
Welche Rechte hat der Vermieter?
Dürfen Gäste wegen Corona kostenfrei stornieren?
"Ich möchte coronabedingt stornieren. Bitte überweisen Sie die bereits geleisteten Zahlungen vollständig auf mein Konto zurück."
Coronabedingte Stornierungen ... solcherlei Emails gingen 2020 reihenweise bei uns ein.
Aber wie ist es rechtlich? Bin ich als Vermieter verpflichtet, 100% der bereits geleisteten Zahlungen dem Gast zurück zu zahlen? Oder greifen die AGB mit den Stornierungsbedingungen?
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Gast erhält vom Vermieter eine Stornierung,
da er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann (darf)
Extra-Tipp
Es gilt das jeweilige Recht / die jeweilige Verordnung, welche am Tag der Stornierung gilt. Fordern Sie die Stornierung vom Mieter immer schriftlich an.
Fallbeispiel:
Gast x storniert coronabedingt am 20. März 2020 seine Unterkunft gebucht vom 30. April bis 02. Mai 2020.
An diesem Tag galt die Corona - Verordnung Nr. xx des Bundeslandes des Gastgebers: Einreiseverbot bis 10. April 2020.
Sprich: Gast darf einreisen, da sein gebuchter Zeitraum nach dem 10. April liegt (nach dem damals gültigem Recht). Es greifen die AGB mit den Stornierungsbedingungen.
Die Corona - Verordnung mit dem Einreiseverbot wurde nach und nach verlängert - bis zum 25. Mai 2020.
Hätte der Gast später storniert (mit der Verordnung, dass über seinen Urlaubszeit ein Einreiseverbot besteht), dann hätte er die bereits geleisteten Zahlungen zu 100% zurück erhalten.
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es greifen die AGB mit den dort aufgeführten Stornierungsbedingungen
Extra-Tipp
Der Gast erhält mit den Buchungsunterlagen einen Hinweis auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Viele Versicherungen haben mittlerweile sogar die Quarantäne, Impfunverträglichkeit usw. als Versicherungsleistung aufgenommen.
Extra-Tipp
Dem Gast wird aus Kulanzgründen vom Vermieter eine Umbuchung angeboten.
Achtung:
nicht eine (stornierte) Woche im Mai mit einer Woche im Oktober gleichsetzen - nur die bereits gezahlte Miete wird angerechnet. Ist die Woche im Oktober teurer, so muss der Gast die Differenz begleichen.
Ist die Woche im Oktober günstiger, wird ihm die Differenz erstattet (oder eine Extraleistung kostenlos angeboten: z.B. kostenlose Wäschepakete).