Stornierung wegen Corona

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Coronabedingte Stornierung - 

 

 

Welche Rechte hat der Mieter?

 

Welche Rechte hat der Vermieter?

 

Dürfen Gäste wegen Corona kostenfrei stornieren?


"Ich möchte coronabedingt stornieren. Bitte überweisen Sie die bereits geleisteten Zahlungen vollständig auf mein Konto zurück."

 

Coronabedingte Stornierungen ... solcherlei Emails gingen 2020 reihenweise bei uns ein.

Aber wie ist es rechtlich? Bin ich als Vermieter verpflichtet, 100% der bereits geleisteten Zahlungen dem Gast zurück zu zahlen? Oder greifen die AGB mit den Stornierungsbedingungen?



Tipps bei coronabedingten Stornierungen

(1)   Storno bei Einreiseverbot / Beherbergungsverbot

  • die Erbringung der Leistung ist dem Vermieter unmöglich
  • Vermieter zahlt 100% der bereits geleisteten Zahlungen zurück
  • vgl. BGB §§ 275, 283, 326

 

 

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Gast erhält vom Vermieter eine Stornierung,

da er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann (darf)


Extra-Tipp

Es gilt das jeweilige Recht / die jeweilige Verordnung, welche am Tag der Stornierung gilt. Fordern Sie die Stornierung vom Mieter immer schriftlich an.

 

Fallbeispiel:

Gast x storniert coronabedingt am 20. März 2020 seine Unterkunft gebucht vom 30. April bis 02. Mai 2020.

An diesem Tag galt die Corona - Verordnung Nr. xx des Bundeslandes des Gastgebers: Einreiseverbot bis 10. April 2020.

Sprich: Gast darf einreisen, da sein gebuchter Zeitraum nach dem 10. April liegt (nach dem damals gültigem Recht). Es greifen die AGB mit den Stornierungsbedingungen.

 

Die Corona - Verordnung mit dem Einreiseverbot wurde nach und nach verlängert - bis zum 25. Mai 2020. 

Hätte der Gast später storniert (mit der Verordnung, dass über seinen Urlaubszeit ein Einreiseverbot besteht), dann hätte er die bereits geleisteten Zahlungen zu 100% zurück erhalten.


(2)  Storno bei Erkrankung, Angst vor Corona, Quarantäne

  • Vermieter kann / darf Leistung erbringen
  • Stornierung erfolgt durch den Mieter aus persönlichen Gründen 

 

 

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es greifen die AGB mit den dort aufgeführten Stornierungsbedingungen


  1. Aber was ist, wenn der Gast an Covid 19 erkrankt ist?
    • es ist wie bei jeder anderen Erkrankung auch -
      Pech für den Gast -> Stornobedingungen des Vermieters gelten
  2. Aber was ist, wenn der Gast Angst vor Corona hat?
    • es ist wie mit allen anderen Ängsten (Angst vor Spinnen, Unfall, Flugangst, Erdbeben) auch -
      Pech für den Gast -> Stornobedingungen des Vermieters gelten
  3. Aber was ist, wenn der Gast zum Zeitpunkt seines Urlaubes in Quarantäne muss?
    • es ist wie mit allen anderen Gründen der Unmöglichkeit einer Anreise (Auto kaputt, Zug ausgefallen, Flug wurde gecancelt) -
      Pech für den Gast -> Stornobedingungen des Vermieters gelten
  4. Aber das ist doch gemein. Der Gast kann doch nichts dafür, wenn er zB in Quarantäne muss.
    • der Vermieter kann auch nichts dafür - er hält die Leistung (Unterkunft) für den Gast bereit - kann der Gast nicht anreisen, ist dies sein Problem 

Extra-Tipp

Der Gast erhält mit den Buchungsunterlagen einen Hinweis auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Viele Versicherungen haben mittlerweile sogar die Quarantäne, Impfunverträglichkeit usw. als Versicherungsleistung aufgenommen. 

Extra-Tipp

Dem Gast wird aus Kulanzgründen vom Vermieter eine Umbuchung angeboten.

 

Achtung:

nicht eine (stornierte) Woche im Mai mit einer Woche im Oktober gleichsetzen - nur die bereits gezahlte Miete wird angerechnet. Ist die Woche im Oktober teurer, so muss der Gast die Differenz begleichen. 

Ist die Woche im Oktober günstiger, wird ihm die Differenz erstattet (oder eine Extraleistung kostenlos angeboten: z.B. kostenlose Wäschepakete).

 

Corona - Storno - Formulierung

 

Und wie formuliere ich das Ganze nun am besten?

Einfach hier nachlesen: Formulierungshilfen