Wie sage ich es nur?
Im gesamten Buchungsprozess gibt es viele Situationen, in denen man sich als Vermieter fragt: Wie sage ich es?
Es soll freundlich, aber bestimmt klingen. Sachlich, aber dennoch persönlich und höflich.
Sehr geehrte ...
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich freue mich, dass Sie sich für einen Urlaub in ... interessieren. In Ihrem gewünschten Zeitraum ist ... noch frei. Die Miete von ... bis ... beträgt ... € inklusive ... und ... ...
wird nach Verbrauch abgerechnet (... €) Ihr Ferienort ... erhebt eine Kurtaxe in Höhe von ..,.. €.
Mehr Informationen und viele Fotos finden Sie auf unserer Webseite www...de.
Wenn Sie buchen möchten, so senden Sie mir eine Email. Geben Sie in diesem Fall bitte Ihre postalische Adresse und ... an. Ihren Mietvertrag erhalten Sie dann per Post / Email.
Ich würde mich freuen, wenn ich Sie als meinen Gast begrüßen darf.
Freundliche Grüße,
...
Zum Preis von ... € genießen Sie Ihre Ferienwohnung ... Im Preis enthalten sind: ... ... ... Auch Ihr Hund ist bei uns herzlich willkommen. Für seinen Aufenthalt berechnen wir ... € / Tag (ohne Futter).
Eine große Wohnküche mit Kamin, zwei separate Schlafzimmer sowie ein großes eigenes Grundstück bieten Ihnen viel Raum.
Was Sie bei uns noch erwarten dürfen, entdecken Sie auf unserer Webseite www...de
Über Ihre Entscheidung, uns kennen zu lernen, freuen wir uns.
Freundliche Grüße,
...
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👍 Unser Tipp zur Steigerung der Auslastung:
Kooperieren Sie mit anderen Vermietern. "Schieben" Sie sich die Gäste gegenseitig zu. Ist bei Ihnen ausgebucht, empfehlen Sie die Unterkunft des anderen Vermieters.
Ist bei dem anderen Vermieter alles ausgebucht, so schickt er dem Gast eine Empfehlung für Ihre Unterkunft.
Funktioniert super - aber nur bei Gegenseitigkeit 😉
Senden Sie mir gern eine Email, wenn noch Fragen sein sollten.
Leider kann ich Ihre Buchung / Anfrage nicht annehmen.
Freundliche Grüße,
...
👍 Unser Tipp bei Absagen
Manchmal möchte man einen Gast aus den unterschiedlichsten Gründen einfach nicht beherbergen. Nachdem wir selbst jahrelang immer nach "Ausflüchten" (z. B. ist schon belegt) oder Begründungen suchten, sagen wir nun einfach ab. Wie oben beschrieben.
Warum wir eine Anfrage nicht annehmen, müssen wir dem Gast nicht mitteilen. Wir müssen uns als Vermieter nicht rechtfertigen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Zeit bis zu Ihrem Urlaub in ...
Senden Sie mir gern eine Email, wenn noch Fragen sein sollten.Ich wünsche Ihnen eine angenehme Anreise zu Ihrer Ferienwohnung und einen sonnigen Aufenthalt in ...
Senden Sie mir gern eine Email, wenn noch Fragen sein sollten....
...
In Folge dessen verfüge ich wieder über den im o.g. Mietvertrag angegebenen Zeitraum.
Freundliche Grüße,...
👍 Unser Tipp bei Nichtzahlung
Jeder kann etwas vergessen. Auch eine Zahlung. Die Restzahlung ist bei uns - wie bei vielen Vermietern - 30 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Der Gast erhält dann zwei, drei Tage später eine Erinnerung mit der Fristsetzung von drei Werktagen.
Erfolgt die Zahlung dann nicht, sind es nur noch rund drei Wochen bis zur Anreise. Zeit zum Handeln für uns als Vermieter, denn die Zeit wird knapp, einen anderen Gast zu finden.
Daher die obige Antwort (Stornierung) bei (erneuter) Nichtzahlung. Als zusätzlichen Schutz kann dies im Mietvertrag und / oder in den AGB auch deutlich formuliert werden.
Freundliche Grüße,
...
Falls ich mich irre, so wünsche ich von Ihnen eine Begründung für Ihre Bewertung.
Falls es sich - wie ich annehme - um eine Verwechselung handelt, so löschen Sie bitte schnellstmöglich Ihre Rezension, da dies mein Geschäft schädigt. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass es laut Google Richtlinien nicht gestattet ist, Rezensionen abzugeben, wenn man kein Kunde der besagten Firma war.
...
Eine weitere gute Taktik zum Umgang mit Beschwerden sehen Sie in dieser Satire:
👍 Unser Tipp "wenn es hart auf hart kommt"
Selten kommt es hart auf hart. Das Aufsetzen eines anwaltlichen Schreibens kann man sich so manches Mal mit dieser Vorgehensweise ersparen:
Sollte das Einreiseverbot in das Bundesland xx wieder erneuert werden bzw. wir wieder einem Beherbergungsverbot unterliegen, so erhalten Sie von uns eine Stornierung.
In diesem Fall wird Ihnen Ihr bereits gezahltes Geld zu 100% zurück überwiesen.
Bei einer Stornierung Ihrerseits finden unsere AGB mit den dort aufgeführten Stornierungsfristen Anwendung.
Die AGB greifen auch, wenn ein Reiseverbot in / aus Ihrem Bundesland / Landkreis besteht; Sie sich zu Ihrem Urlaubszeitpunkt in Quarantäne begeben müssen oder ähnlichen Fällen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit zusätzlichem "Covid 19 Schutz".
Es gilt jeweils das am Tag Ihrer Stornierung gültige Recht / die gültige Verordnung.