"Die Lage und das Haus ... einfach super!
Die Ausstattung ist der Hammer. Es fehlt an nichts. Einziehen und wohlfühlen."
Solche Bewertungen wie oben wünscht sich jeder Vermieter.
Solche Bewertungen veranlassen andere Gäste, genau dieses Ferienhaus zu mieten.
Sehr viele Menschen erkundigen sich im Internet nach Erfahrungen und lesen viele Bewertungen, bevor sie sich für ein Produkt entscheiden. Bestes Beispiel dafür ist "Amazon", wo jedes Produkt von Käufern rezensiert wird.
Meiner Erfahrung nach bilden Bewertungen oft den Ausschlag für eine Buchung. Ich denke sogar, dass (echten) Bewertungen eine höhere Bedeutung beigemessen wird als z. B. die Sterne-Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes.
Jeder Gast hat die Möglichkeit Ihre Ferienwohnung zu bewerten.
Als Vermieter wünscht man sich positive Bewertungen.
👉 Halten Sie Kontakt zu Ihrem Gast während seines Aufenthaltes.
👉 Finden Sie heraus, ob Ihr Gast sich wohl fühlt und zufrieden ist. Wenn ja:
👉 Senden Sie Ihrem Gast eine Email (Beispiel siehe unten) mit einem Link zu Ihrer
Webseite. Bitten Sie um eine Bewertung.
👉 Diese Email senden Sie ein bis zwei Tage nach seiner Abreise. So haben Sie gute
Chancen, eine Bewertung zu erhalten.
👉 Ihr Gast hat bei Ihnen seinen Hut, seine Uhr oder etwas anderes vergessen? Prima :)
Verlangen Sie keine Portogebühren von ihm, sondern bitten Sie ihn - stattdessen - um eine
Bewertung. Eine gute Bewertung ist mehr wert als 5,00 € Porto.
👉 Legen Sie ein Gästebuch aus, in welches sich Ihre Feriengäste eintragen können. "Echter"
als Eintragungen in ein Gästebuch können Bewertungen nicht sein.
Selbstverständlich gehören solche Fotos auf Ihre Webseite.
Beispieltext für eine Email nach dem Aufenthalt mit der Bitte um eine Bewertung:
Sehr geehrte Frau Lieblingsgast,
Ihr Gast entpuppte sich während seines Aufenthaltes bei Ihnen als "notorisch unzufriedener Mensch" und "nörgelte" beständig?
Auch dieser Gast hat die Möglichkeit, eine Bewertung zu Ihrem Ferienhaus abzugeben. Explizit darauf hinweisen werden Sie ihn aber in einer Email nach seiner Abreise nicht. Wenn er "meckern" will, muss er sich schon selbst darum bemühen, wo er seinen Frust abladen kann.
👉 Es versteht sich für einen seriösen Vermieter von selbst, dass man nicht seine Freunde
oder Verwandten um eine Bewertung seiner Ferienwohnung bittet.
Dies ist Betrug an künftigen Gästen.
Es gibt Menschen, welche grundsätzlich unzufrieden sind. Ihnen stört sprichwörtlich die "Fliege an der Wand".
Auch diese Gäste nutzen manchmal die Möglichkeit von Bewertungen, um ihrem Ärger Luft zu machen.
👉 Negative Kritik war berechtigt
Stehen Sie zu dieser Kritik. Seien Sie ehrlich. Schreiben Sie den
Feriengast an und entschuldigen Sie sich. Bedanken Sie sich bei ihm für den
wertvollen Hinweis.
👉 Negative Kritik war unberechtigt
Verfassen Sie einen Kommentar zur Bewertung (in vielen Ferienhausportalen kann der Vermieter einen Kommentar zur Bewertung abgeben). Schildern Sie die Sachlage objektiv und ehrlich (erstmal
"eine Nacht drüber schlafen"):
Überlegen Sie sich Ihre Worte genau. Formulieren Sie positiv.
👉 Ihnen wird mit einer schlechten Bewertung "gedroht"
Auch das gibt es: "wenn Sie mir nicht einen Teil der Miete zurück erstatten, dann werde ich im Internet eine entsprechende Bewertung abgeben...."
Aus Angst vor einer schlechten Bewertung "knicken" einige Vermieter ein und lassen sich damit erpressen.
Wenn die Kritik des Gastes nicht berechtigt ist, dann müssen Sie auch keine schlechte Bewertung befürchten.
Frei nach dem Motto "Probieren kann man es ja mal..." bleibt es oft bei leeren Drohungen.
Sollte doch eine negative Bewertung abgegeben werden, nutzen Sie die Kommentarfunktion (siehe oben).
👉 Haben Sie sehr viele positive Bewertungen, müssen Sie eine einzige schlechte nicht
fürchten.