Steigende Energiekosten Fewo -                     was beachten?

 

 

Steigende Energiekosten (und weiterer Kosten) erfordern ein Umdenken bei der Vermietung von Ferienhäusern.



Soll ich die Miete wegen gestiegener Energiekosten erhöhen?

 

Bereits eingegangene Buchungen sind von Preissteigerungen (egal aus welchem Grund) ausgenommen. Nachträgliche Preissteigerungen sind nicht möglich. Der Mietvertrag ist einzuhalten.

 

👉 Tipp: Kontaktieren Sie den Gast und informieren Sie ihn über die gestiegenen Kosten. Fragen Sie ihn, ob er sich mit einer Erhöhung der Miete um ..... € (oder extra Berechnung Strom) einverstanden erklärt.
Akzeptiert er die Erhöhung, so fixieren Sie dieses schriftlich (z. B. neuer Mietvertrag). 
Lehnt der Gast dies ab, so können Sie ihm eine kostenlose Stornierung anbieten.

Alles wird teurer - auch für den Vermieter

 

Alles wird ständig teurer. Seit einigen Monaten explodieren die Preise. Auf den Vermieter von Ferienwohnung und Ferienhaus kommen steigende Kosten besonders in folgenden Bereichen zu:

  • Strom
  • Heizung
  • Mindestlohn (Angestellte)
  • Mindestlohn (Handwerker, Reinigung, Service - steigende Lohnkosten)
  • Ausstattung (Möbel, Elektrogeräte ...)
  • Versicherungen, Grundsteuer
  • Sprit (Fahrtkosten zum Ferienobjekt)

Tipps zur Erhöhung der Miete

 

👉 Preiserhöhungen aus dem Bauch heraus sind zu vermeiden

👉 Der Deutsche Ferienhausverband empfiehlt je nach Ausstattung und Beschaffenheit eine Erhöhung
     von etwa 10 % auf den Mietpreis

👉 In Dänemark schon seit vielen Jahren üblich: individuelle Abrechnung des Verbrauches von Strom 
     und Wasser -> siehe Energieprotokoll 
     Mittels einer (vor Anreise vom Gast überwiesenen) Kaution kann der Verbrauch abgerechnet

     werden. 

👉 Wagen Sie einen Blick auf die Preislisten Ihrer Mietanbieter. Um wie viel Prozent erhöhten sie die
     Miete? 

 

Letzten Endes wird kein Gast - genau wie Sie und ich auch - erwarten, dass er 2023 für denselben Preis wie zuvor Urlaub machen können wird.