Mit 99 Feriengästen können Sie getrost einen mündlichen Vertrag abschließen - Sie einigen sich mit ihm einvernehmlich und problemlos bei Meinungsverschiedenheiten.
Allerdings wird irgendwann der 100. Gast kommen und dieser wird Ihnen - ohne Mietvertrag und ohne AGB - viel Zeit, viele Nerven und viel Geld kosten.
👉 "Vertrag kommt von vertragen" -
Sorgen Sie dafür, dass Sie sich gut vertragen und sichern Sie sich mit einem Vertrag ab.
Wenn Sie im Mietvertrag zusätzlich zum vermieteten Objekt weitere Leistungen (z. B. Verpflegung, Ausflüge, Seminar o.ä.) anbieten, so gelten Sie automatisch als Reiseveranstalter.
Als Reiseveranstalter unterliegen Sie dem Reiserecht. Das Reiserecht schützt den Gast im besonderen Maße. So kann dieser bei Reisemängeln z. B. auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden einfordern.
👉 Achten Sie darauf, dass die Vermietung Ihr einziges Angebot im Vertrag ist, denn so
gilt bei Streitigkeiten das - für Vermieter günstigere - Mietrecht.
‼️ Ein Mietvertrag ist nichts anderes, als dass eine Sache (z. B. Auto, Boot, Golfausrüstung)
oder auch ein Raum (z. B. Hotelzimmer, Ferienhaus) einer anderen Person für einen
bestimmten Zeitraum zur Benutzung überlassen wird.
Die Mustervorlage für einen Mietvertrag für Ferienwohnungen und Ferienhaus erhalten Sie kostenlos und uneingeschränkt.
Eine Haftung für nachfolgendes Muster eines Mietvertrages wird nicht übernommen.
👉 Machen Sie es sich zur Gewohnheit, dass Sie sich mindestens zweimal pro Jahr
(z. B. zu Saisonstart und zu Saisonende) über gesetzliche Änderungen im Mietrecht,
Vertragsrecht, Reiserecht usw. informieren.
Bei Übernahme des Musters ist als Quellenangabe zwingend ein Link auf Ihrer Webseite zu setzen auf www.ferienwohnung-richtig-vermieten.de
👉 Ein Mietvertrag muss vom Gast nicht unterschrieben werden.
Sie ersparen sich und dem Gast so unnötigen Zeitaufwand und Portogebühren.